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   VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711   

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VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 (https://dejure.org/2018,37680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 (https://dejure.org/2018,37680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 15 ZB 18.32711 (https://dejure.org/2018,37680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Erfolgloser auf den Verfahrensfehler einer Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines Algeriers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Gehörsrüge i.R. eines Antrags eines algerischen Staatsanghörigen auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehung seines Asylantrags wegen persönlicher Verfolgung u. Misshandlung durch die Angehörigen seiner Ex-Freundin in Algerien

  • rewis.io

    Erfolgloser auf den Verfahrensfehler einer Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines Algeriers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl (Algerien); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (verneint); Berufungszulassungsantrag; Gehörsrüge; Sachvortrag

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Gehörsrüge i.R. eines Antrags eines algerischen Staatsanghörigen auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehung seines Asylantrags wegen persönlicher Verfolgung u. Misshandlung durch die Angehörigen seiner Ex-Freundin in Algerien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll ausschließlich sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall b e s o n d e r e U m s t ä n d e deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • OVG Hamburg, 11.11.2014 - 4 Bf 270/13

    Ladung zum Verhandlungstermin bei Anwaltswechsel

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Wenn der Bevollmächtigte den Kläger nicht über den gerichtlich angesetzten Verhandlungstermin informiert, so führt dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 20 ZB 17.30637 - juris Rn. 4; vgl. auch HambOVG, B.v. 11.11.2014 - 4 Bf 270/13.Z - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 15 ZB 18.32354

    Ablehnung des Zulassungsantrags mangels substantiierter Darlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll ausschließlich sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 18.31366

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall b e s o n d e r e U m s t ä n d e deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30637

    Darlegung der Zulassungsgründe nach dem AsylG

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711
    Wenn der Bevollmächtigte den Kläger nicht über den gerichtlich angesetzten Verhandlungstermin informiert, so führt dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 20 ZB 17.30637 - juris Rn. 4; vgl. auch HambOVG, B.v. 11.11.2014 - 4 Bf 270/13.Z - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 28.01.2019 - W 8 K 18.32124

    Rechtswidrige Befristungsentscheidung bei ansonsten unbegründetem Asylantrag

    Aber selbst, wenn man die Angaben des Klägers zugrunde legt, kommt das Gericht aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger seitens der Sicherheitskräfte bzw. der Polizei bzw. seitens der salafistischen Gruppen objektiv keine politische Verfolgung oder sonst ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzbereit und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Minden, U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

    Angesichts der Größe Algeriens und der Größe der dortigen Städte, hält es das Gericht nicht für beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger befürchten müsste, von dieser Gruppe entdeckt und gefährdet zu werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris).

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 18.32780

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Besondere Umstände, aus denen sich ergäbe, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, sind - schon wegen der weitgehenden tatsächlichen Abarbeitung der Einwände im Urteil selbst (s.o.) - nicht ersichtlich (zum Ganzen vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris Rn. 10).

  • VG Würzburg, 18.11.2022 - W 5 K 22.30378

    Unbegründete Asylklage (Algerien - Einzelfall)

    Dem Kläger droht bei einer Rückkehr nach Algerien keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v. 14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzwillig und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Minden, B.v. 30.8.2019 - 10 L 370/19.A - juris; U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

  • VG Würzburg, 11.01.2021 - W 8 K 20.31016

    Rückkehr eines Säuglings mit Bruder und alleinstehender Mutter nach Algerien

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass der Klägerin bei einer Rückkehr nach Algerien keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr, insbesondere auch eine Leib- oder Lebensgefahr, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzwillig und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Minden, B.v. 30.8.2019 - 10 L 370/19.A - juris; U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

  • VG Würzburg, 24.08.2020 - W 8 K 20.30714

    Kein Abschiebungsverbot nach Algerien wegen angeblicher Blutrache

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Algerien keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzwillig und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Minden, B.v. 30.8.2019 - 10 L 370/19.A - juris; U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

  • VG Würzburg, 28.09.2020 - W 8 K 20.30307

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsanerkennung (Algerien)

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass den Klägern bei einer Rückkehr nach Al. keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzwillig und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Minden, B.v. 30.8.2019 - 10 L 370/19.A - juris; U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

  • VG Würzburg, 17.06.2019 - W 8 K 19.30361

    Erfolglose Asylklage eines algerischen Staatsangehörigen

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Algerien keine eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzbereit und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Gießen, U.v. 14.1.2019 - 1 K 4364/17.GI.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Minden, U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; Saarl.

  • VG Würzburg, 28.01.2019 - W 8 K 18.32312

    Keine Anerkennung als Asylberechtigter

    Das Gericht kommt des Weiteren aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Algerien keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B. v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzbereit und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Minden, U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; Saarl.

  • VG Würzburg, 21.01.2019 - W 8 K 18.32353

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger aufgrund seiner Volkszugehörigkeit als Berber sowie seinem Vorbringen zu seiner Bedrohung durch eine Gruppe strenggläubiger Moslems in seinem Heimatort keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Angesichts der Größe Algeriens und der Größe der dortigen Städte, hält es das Gericht nicht für beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger befürchten müsste, von dieser Gruppe entdeckt und gefährdet zu werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris).

  • VG Würzburg, 15.06.2020 - W 8 K 20.30281

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes

    Das Gericht kommt aufgrund der zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemachten Erkenntnismittel - ebenso wie das Bundesamt im angefochtenen Bescheid - zu dem Ergebnis, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Algerien keine politische Verfolgung oder sonst eine ernsthafte Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte oder droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; B.v.14.8.2018 - 15 ZB 18.31693 - juris).

    Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei gewalttätigen Übergriffen nicht doch die Polizei schutzwillig und schutzfähig wäre, wenn auch ein absoluter Schutz naturgemäß nicht gewährleistet werden kann (vgl. VG Minden, B.v. 30.8.2019 - 10 L 370/19.A - juris; U.v. 28.3.2017 - 10 K 883/16.A - juris; U.v. 22.8.2016 - 10 K 821/16.A - juris; VG Magdeburg, U.v. 6.12.2018 - 8 A 206/18 - juris; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711 - juris; VG Köln, B.v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A - juris; SaarlOVG, B.v. 4.2.2016 - 2 A 48/15 - juris).

  • VG Würzburg, 10.02.2020 - W 8 K 19.32100

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Würzburg, 01.07.2019 - W 8 K 19.30072

    Unbegründeter Asylantrag eines algerischen Asylbewerbers

  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 221/23

    Grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör; Verfahrensfehler; Antrag auf

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

  • VG Würzburg, 28.09.2020 - W 8 K 20.30690

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für kabylischen Volkszugehörigen -

  • VG Würzburg, 04.08.2022 - W 5 K 22.30297

    Erfolglose Asylklage einer algerischen Familie mit minderjährigen Kindern

  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 9 ZB 19.32933

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Würzburg, 21.12.2020 - W 8 K 20.30845

    Familiäre Streitigkeiten nicht asylrechtlich relevant - Algerien

  • VG Würzburg, 16.12.2019 - W 8 K 18.30553

    Erfolglose Asylklage eines Algeriers

  • VG Würzburg, 21.12.2020 - W 8 K 20.30733

    Erfolglose Asylklage eines schwerbehinderten Algeriers

  • VG Würzburg, 14.01.2020 - W 8 S 20.30008

    Abschiebungsverbote nach Algerien für alleinstehende Frau mit unehelichem Kind

  • VG Würzburg, 26.09.2019 - W 8 S 19.31767

    Kein einstweiliger Rechtsschutz für algerischen Staatsangehörigen gegen

  • VG Würzburg, 03.07.2019 - W 8 E 19.712

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der Abschiebung

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